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Auftragsvergaben

Zur Gewährleistung der Transparenz der Vergabeentscheidungen ist die Stadt Rhede nach dem gemeinsamen Runderlass vom 03.02.2009 zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht ab sofort verpflichtet, bestimmte Angaben (u.a. Auftragsgegenstand und Auf-tragsnehmer) aus beschränkten Ausschreibungen sowie freihändigen Vergaben ab festgelegten Wertgrenzen allgemein öffentlich zugänglich zu machen.

 

Sofern der Auftragswert für Bauaufträge, die im Wege der beschränkten Ausschreibung vergeben werden, 150.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer), im Übrigen für Aufträge in Höhe von 50.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, sind von der Stadt Rhede (Auftraggeber)

 

  • Verfahrensart
  • Auftragsgegenstand
  • Auftragsnehmer

 

zu veröffentlichen.

 

Die Veröffentlichungspflicht tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft.

 

 

Aktuelle Auftragsvergaben:

 

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