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Behörden und Institutionen

Laut §1 des Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

 

Das können u.a. folgende Aufgaben sein:

 

  • Allgemeine Verwaltung
    Behördenaufbau und Verfassung
    Sachverwaltung
    Kämmerei, Kassen- und Finanzwesen
    Steuerverwaltung
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    Rechtswesen und Statistik
    Standesamt, Personenstand
    Wirtschaft, Gewerbe
    Bauverwaltung und -ordnung
    Gesundheitswesen
  • Schulwesen
    Schulaufsicht, Schulbau und Unterhaltung
    Heimatpflege, Kultur
  • Sozialwesen
    Sozialpflege und -fürsorge
  • Bauwesen
    Städtebau und Raumplanung
    Bauleitplanung, Straßenbau
    Straßen und Wegebau
    Neubau, Um-, Aus-  und Anbauten
    Bauaufsicht
    Kanalisation und Reinigung
    Friedhof und Umwelt

 

Behörden führen zumeist eine eigene Heraldik, die auch im Dienstsiegel visualisiert wird. Behörden des Landes führen das jeweilige Landeswappen und Gemeindebehörden die Gemeindeinsignien.

 

Umgangssprachlich wird unter einer Behörde auch eine Institution verstanden, die streng nach Vorschriften arbeitet.

 

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