Behörden und Institutionen
Laut §1 des Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Das können u.a. folgende Aufgaben sein:
- Allgemeine Verwaltung
Behördenaufbau und Verfassung
Sachverwaltung
Kämmerei, Kassen- und Finanzwesen
Steuerverwaltung - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rechtswesen und Statistik
Standesamt, Personenstand
Wirtschaft, Gewerbe
Bauverwaltung und -ordnung
Gesundheitswesen - Schulwesen
Schulaufsicht, Schulbau und Unterhaltung
Heimatpflege, Kultur - Sozialwesen
Sozialpflege und -fürsorge - Bauwesen
Städtebau und Raumplanung
Bauleitplanung, Straßenbau
Straßen und Wegebau
Neubau, Um-, Aus- und Anbauten
Bauaufsicht
Kanalisation und Reinigung
Friedhof und Umwelt
Behörden führen zumeist eine eigene Heraldik, die auch im Dienstsiegel visualisiert wird. Behörden des Landes führen das jeweilige Landeswappen und Gemeindebehörden die Gemeindeinsignien.
Umgangssprachlich wird unter einer Behörde auch eine Institution verstanden, die streng nach Vorschriften arbeitet.


