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Aktuelle beschränkte Ausschreibungen der Stadt Rhede

Neuregelung nach VOB/A und VOL/A Ausgabe 2009

 

Gem. § 19 Abs. 5 VOB/A besteht eine Veröffentlichungspflicht über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer).

 

Folgende Angaben werden bekannt gegeben:

  • Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,
  • voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung

 

Ausschreibungen im beschränkten Ausschreibungsverfahren (PDF-Dokument)

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