Aktuelle beschränkte Ausschreibungen der Stadt Rhede
Neuregelung nach VOB/A und VOL/A Ausgabe 2009
Gem. § 19 Abs. 5 VOB/A besteht eine Veröffentlichungspflicht über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer).
Folgende Angaben werden bekannt gegeben:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,
- voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Ausschreibungen im beschränkten Ausschreibungsverfahren (PDF-Dokument)


