Juleica - Jugendleiterkarten
Die Jugendleitercard (Juleica) für alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Juleica dokumentiert das ehrenamtliche Engagement und die Qualifikation der JugendleiterInnen, die in Kinder- und Jugendgruppen, Projekten, Ferienfreizeiten, Jugendhäusern und Veranstaltungen aktiv sind sowie Interessenvertretungen und Leitungsfunktionen wahrnehmen.
Seit Juli 2003 muss die Juleica mit Hilfe eines Online-Formulars beantragt werden. Der Antrag, das Beiblatt sowie Hinweise zum Ausfüllen der Formulare sind im PDF-Format als download beim Kreis Borken erhältlich.
Wer kann die Juleica bekommen?
MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit (JugendleiterInnen), die ehrenamtlich für einen Träger der freien (wie Vereine, Verbände) oder öffentlichen (wie Stadt-/Kreisjugendamt) Jugendhilfe tätig sind.
Voraussetzungen?
- mindestens 16 Jahre
- Bestätigung des Trägers auf dem Juleica-Antrag über die Qualifikation des Ehrenamtlichen/der Ehrenamtlichen
Die Karte ist 3 Jahre lang gültig. Bei Anträgen aus dem Zuständigkeitsbereich übernimmt der Kreis Borken die Kosten!
Welche Vorteile bringt die Juleica?
Derzeitig gibt es bundes- und landesweit bei Vorlage der Juleica folgende Vergünstigungen:
Jugendherbergswerk: Kostenlose persönliche Mitgliedschaft sowie 10% Rabatt auf viele Leistungen der Jugendherbergen
Rüsthaus St. Georg, Neuss: Sonderrabatt 3%
Wo kann ich sie erhalten? / Wo gibt es weitere Informationen?
Informationen zur Antragstellung sind bei den AnsprechpartnerInnen des Kreises Borken und den Stadtjugendämtern in Ahaus, Borken, Bocholt und Gronau erhältlich.
Die Homepage der Juleica lautet: http://www.juleica.de


