Ein Traditionsprodukt aus Deutschland: "Die kommunale Selbstverwaltung"
Die Kommunale Selbstverwaltung ist Ausdruck der Bürgerfreiheit und lässt sich auf die Privilegien der freien Städte im Mittelalter zurückführen, als das Stadtbürgerrecht die Menschen von den Fesseln der feudalen Leibeigenschaft befreite (daher auch das deutsche Sprichwort: "Stadtluft macht frei"). In der neueren Zeit verbindet sich die kommunale Selbstverwaltung in erster Linie mit den Reformen des Freiherrn vom Stein, insbesondere mit der preußischen Städteordnung von 1808.
Das Grundgesetz greift diese Tradition auf. Ausdrücklich garantiert es die kommunale Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Kreisen. Danach haben diese das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Alle Städte, Gemeinden und Kreise müssen demokratisch organisiert sein. Das Gemeinderecht ist Sache der Länder; die Kommunalverfassungen sind aus historischen Gründen von Land zu Land unterschiedlich. Die kommunale Verwaltungspraxis ist jedoch in allen Ländern ähnlich. Das Selbstverwaltungsrecht umfasst vor allem den öffentlichen Nahverkehr im kommunalen Bereich, den örtlichen Straßenbau, die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas, die Abwasserentsorgung und die städtebauliche Planung. Hinzu kommen der Bau und die Unterhaltung von Schulen, Theatern und Museen, Krankenhäusern, Sportstätten und Bädern. Die Gemeinden sind auch für die Erwachsenenbildung und die Jugendpflege zuständig. Diese Aufgaben nehmen die Städte und Gemeinden weitgehend eigenständig und eigenverantwortlich wahr. Die Kommunalaufsicht der Länder ist in der Regel auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit beschränkt.
Viele der örtlichen Aufgaben übersteigen die Kraft der Gemeinden und kleineren Städte; diese können vom Kreis, der nächsthöheren Gebietseinheit, übernommen werden. Auch der Kreis mit seinen demokratisch gewählten Organen ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Die größeren Städte gehören keinem Kreis an, sie sind "kreisfrei".
Kommunale Selbstverwaltung und Selbstständigkeit müssen allerdings verkümmern, wenn den Gemeinden das Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt. Die angemessene finanzielle Ausstattung der Gemeinden wird immer wieder diskutiert. Die Gemeinden haben das Recht, eigene Steuern und Abgaben zu erheben. Dazu gehören die Grund- und die Gewerbesteuer. Außerdem steht den Gemeinden das Aufkommen der örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern zu. Das reicht zur Deckung des Finanzbedarfs aber nicht aus. Daher erhalten die Gemeinden vom Bund und von den Ländern zum Beispiel Anteile aus der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer. Hinzu kommen Zuweisungen aus einem Finanzausgleich, der innerhalb jedes Landes geregelt wird. Darüber hinaus nehmen die Gemeinden Gebühren für Dienstleistungen ein.
Die kommunale Selbstverwaltung eröffnet dem Bürger die Chance der Mitwirkung und Kontrolle. Er kann mit seinen gewählten Gemeindevertretern auf Bürgerversammlungen sprechen, den Haushaltsplan einsehen oder über neue Bauvorhaben diskutieren. Die Städte und Gemeinden sind die kleinsten Zellen des politischen Gemeinwesens. Sie müssen sich lebendig weiterentwickeln, damit Freiheit und Demokratie in Staat und Gesellschaft Bestand haben.



