Rechtsanspruch
Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB).
In den meisten Bundesländern kann diesem Rechtsanspruch nur bedingt nachgekommen werden (Finanznot der Kommunen), so dass ein Kindergartenplatz meist erst ab dem 3 1/4 Lebensjahr und nicht wie vorgesehen ab dem dritten Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann.


