Rat, Ausschüsse und Verwaltung - die Zuständigkeiten sind klar geregelt!
Der Rat regelt die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse (§ 58 (1) Satz 1 Gemeindeordnung NW). Er kann die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürger-meister/die Bürgermeisterin übertragen (§ 41 (2) Satz 1 GO). Der Rat hat die Befugnisse der Gremien und der Verwaltung in einer Zuständigkeitsordnung geregelt.
Ein wesentliches Ziel dieser Zuständigkeitsordnung ist die klare und konfliktfreie Verantwortungsabgrenzung zwischen Rat, Ausschüssen und Verwaltung. Außerdem werden weitgehend Entscheidungsbefugnisse auf Ausschüsse und die Verwaltung delegiert.
Rat und Ausschüsse konzentrieren sich auf die politische Ziel- und Ergebnissteuerung sowie auf ihre Kontrollfunktion. Die Fach- und Budgetverantwortung der Ausschüsse wird gestärkt. Sie treffen Einzelentscheidungen im festgelegten Kompetenzrahmen.
Mehrfachberatung einer Angelegenheit in verschiedenen Gremien wird möglichst vermieden. Es werden zügige Entscheidungen angestrebt. Im Interesse der Öffentlichkeit vollziehen sich politische Willensbildung und Entscheidungsfindung in durchschaubaren Beratungsgängen. In Kontrakten zwischen Politik und Verwaltung wird festgelegt, welche Rahmenbedingungen die Verwaltung zu beachten und welche Leistungs- und Finanzziele sie zu erfüllen hat. Die Verwaltung entscheidet weitgehend selbständig, wie sie innerhalb der Zielsetzung ihr übertragene gesetzliche Aufgaben oder politische Rahmenvorgaben erfüllt, Beschlüsse durchführt oder vereinbarte Leistungen und Ergebnisse erzielt. Die Verwaltung unterstützt die Politik durch angemessene Beratungs- und Entscheidungsvorbereitung sowie durch ein zeitnahes Berichtswesen, das Steuerungsinformationen liefert (Controlling).



