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Veröffentlichungspflichtige Auskünfte

Veröffentlichung der Angaben gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz und der Ehrenordnung des Rates der Stadt Rhede

 

Mit Wirkung zum 1. März 2005 trat in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) in Kraft.


Dieses Gesetz regelt unter anderem Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger über Mitgliedschaften in verschiedensten Gremien, Nebentätigkeiten etc.


Nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW werden die Mitglieder des Rates sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger gem. § 58 Gemeindeordnung verpflichtet, schriftlich Auskunft über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien


zu geben.

 

Alle Daten in den angehängten Tabellen (PDF-Dokumente) beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem bzw. der Meldepflichtigen.


Nachfolgend können Sie die erteilten Auskünfte als PDF-Datei aufrufen:

 

 

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