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Verwaltungsvorstand - Kollegialgremium an der Spitze der Stadtverwaltung Rhede

Bürgermeister, Beigeordneter und Kämmerer bilden den Verwaltungsvorstand, in dem der Bürgermeister den Vorsitz führt. Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei

  • den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung,
  • der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,
  • der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers,
  • den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.

 

Der Verwaltungsvorstand wird vom Bürgermeister zur gemeinsamen Beratung -in der Regel dienstags- einberufen. Der Bürgermeister führt den Vorsitz und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten.

 

 

Bürgermeister, Beigeordneter und Kämmerer arbeiten kooperativ zusammen. Jedem Mitglied des Verwaltungsvorstands ist ein Geschäftsbereich zugeordnet.

 

Die Vorstandsmitglieder haben innerhalb ihres Geschäftsbereiches folgende Aufgaben und Befugnisse:

      

In ihren jeweiligen Geschäftsbereichen

  • verfolgen die Vorstandsmitglieder den Geschäftsgang in der Verwaltung,
  • stehen den Facheinheiten als Ansprechpartner zu Verfügung,
  • informieren die Facheinheiten,
  • steuern auf Abstand, insbesondere durch Zielvereinbarungen,
  • koordinieren in grundsätzlichen Fragen und wichtigen fachübergreifenden Angelegenheiten die Beteiligung verschiedener interner und externer Stellen,
  • ermitteln und lösen Zielkonflikte und unterstützen die Zielpräzisierung,
  • greifen in notwendigen Einzelfällen ausnahmsweise steuernd in den Vollzug ein,
  • sprechen mit den Facheinheiten den Verfahrensgang bei Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträgen) ab,
  • regeln den Verfahrensgang bei Fraktionsanträgen,
  • beobachten Zukunftsentwicklungen und sorgen für Informationsqualität sowie für weitreichende Entscheidungsgrundlagen,
  • treffen Entscheidungen und erteilen Weisungen in Angelegenheiten, die nicht delegiert sind,
  • führen politische Entscheidungen herbei,
  • unterzeichnen ihren Schriftverkehr, Sitzungsvorlagen sowie Verpflichtungserklärungen (mit Zweitunterschrift) und Verwaltungsakte, die den Rahmen laufender Verwaltungsge-          schäfte überschreiten,
  • vertreten den Vorstand in Sitzungen und Besprechungen und
  • nehmen Außenvertretungen wahr.

Bürgermeister Lothar Mittag
Bürgermeister Lothar Mittag

Geschäftsbereich I: Bürgermeister Lothar Mittag

  • Fachbereich Service und Marketing - FB 10
  • Fachbereich Bildung und Soziales - FB 20
  • Gesamtsteuerung - GS 60

 

Nach § 62 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung behält sich der Bürgermeister folgende Aufgaben vor:

  • die Entwicklung der Innenstadt mit dem Projekt "derbach" sowie im Zusammenhang hiermit die Themenfelder Hochwasserschutz und Parkraumkonzept
  • die Entwicklung von Gewerbeflächen wegen des engen Zusammenhangs mit der Wirtschaftsförderung
  • die Regie und Moderation von Bürgerbeteiligungsprozessen, insbesondere den Prozess der Lokalen Agenda 21; die Umsetzung von Maßnahmen bzw. Aktionsprogrammen erfolgt entsprechend der Zuordnung der Geschäftsbereiche

Geschäftsbereich II: Beigeordnete/r (Stelle zur Zeit unbesetzt)

  • Fachbereich Bau und Ordnung - FB 30
  • Städtische Betriebe - SB 40
  • Projekte Stadtentwicklung - PS 50

Kämmerer Paul Regniet
Kämmerer Paul Regniet

Querschnittsbereich: Kämmerer Paul Regniet

  • Finanzen, Budgetierung, Finanzkontrakte, Finanzierungen
  • Personal und Organisation
  • Betriebswirtschaft, wirtschaftliche Betätigung
  • Controlling der Beteiligungen und Gesellschaften

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