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Abfallentsorgungsgebühren

Allgemeine Informationen

Die Abfallentsorgungsgebühren werden dem jeweiligen Eigentümer über dem Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.

Den Austausch der Müllgefäße können Sie im Bürgerbüro der Stadt Rhede in Auftrag geben. Dabei ist zu beachten, dass eine Änderung pro Kalenderjahr kostenfrei bleibt.

Sollte der Austausch der Müllgefäße zu einer geänderten Gebühr führen, erhalten Sie vom Steueramt der Stadt Rhede einen Änderungsbescheid. Dieser wird nach Erhalt der Rückbestätigung der Entsorgungsfirma über den erfolgreichen Austausch verschickt.

Die Gebühren werden immer zum Folgemonat hin angepasst, dies gilt sowohl für Neu- als auch Abbestellungen.

Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Dieser besagt, dass pro Grundstück eine Biotonne und eine Restmülltonne abgenommen werden müssen. Das Mindestvolumen beträgt 5 Liter pro Person pro Woche.

Die Papiertonne und die gelbe Tonne sind kostenfrei, diese werden mit 120 l und 240 l Volumen angeboten. Die Biotonne und die Restmülltonne hingegen werden in der 60 l, 90 l, 120 l und 240 l Variante angeboten.

Das Volumen muss dabei im Verhältnis der zum Wohngebäude gemeldeten Personen stehen.

Die Rest- und Biotonnen können zusätzlich unter Beachtung der Mindestabnahmmenge noch mit dem direkten Nachbarn geteilt werden, sodass jeder nur die Hälfte der Gebühr berechnet bekommt.

Für Großverbraucher gibt es noch die Möglichkeit einen 1.100 l Restmüllcontainer zu bestellen. Dabei kann zwischen wöchentlicher, 14-tägiger und 4-wöchentlicher Leerung gewählt werden.

Einen Abfallkalender könen Sie im Bürgerbüro bekommen. Auch können Sie können Sie den Abfallkalender online herunterladen. (siehe Links oder Formulare unten).

Die jährliche Abfallentsorgungsgebühr bei 2-wöchiger Entleerung für Restabfall betragen ab dem 01.01.2024:

  • 60-l-Restabfallgefäß 132,55 Euro
  • 90-l-Restabfallgefäß 153,43 Euro
  • 120-l-Restabfallgefäß 176,15 Euro
  • 240-l-Restabfallgefäß 267,01 Euro
  • 1.100-l-Restabfallcontainer bei wöchentlicher Leerung 2.195,50 Euro
  • 1.100-l-Restabfallcontainer bei vierzehntäglicher Leerung 1.225,62 Euro
  • 1.100-l-Restabfallcontainer bei vierwöchentlicher Leerung 724,74 Euro

Die jährliche Abfallentsorgungsgebühr bei 2-wöchiger Entleerung für Bioabfall betragen ab dem 01.01.2024:

  • 60-l-Bioabfallgefäß 48,13 Euro
  • 90-l-Bioabfallgefäß 55,54 Euro
  • 120-l-Bioabfallgefäß 64,78 Euro
  • 240-l-Bioabfallgefäß 101,75 Euro


Abfallsäcke:

  • Restabfallsack 6,50 Euro
  • Bioabfallsack 4,50 Euro.
Rechtsgrundlage
  • Abfallentsorungsgebührensatzung
  • Landesabfallgesetz NRW
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Abgabenordnung
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