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Anmeldung eines großen Hundes (ordnungsrechtlich)

Allgemeine Informationen

Große Hunde i. S. d. § 11 LHundG NRW (Widerresthöhe 40 cm oder Gewicht 20 kg im ausgewachsenen Alter) müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Verfahrensablauf
  • Onlineformular ausfüllen
  • Unterlagen hochladen
  • Antrag absenden
  • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
  • Entscheidung der Behörde
  • Gebühr bezahlen 
An wen muss ich mich wenden?

Ordnungsamt der Stadt Rhede - Frau Strecker

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
  • Aktuelle Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
  • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
Welche Gebühren fallen an?

Für die ordnungsrechtliche Anmeldung eines Hundes wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro erhoben.

Rechtsgrundlage

Landeshundegesetz (LHundG)

Was sollte ich sonst noch wissen?

Gehaltene Hunde müssen außerdem zur Hundesteuer angemeldet werden.

Bemerkungen

Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes sind generell alle Hunde in folgenden Bereichen an einer geeigneten Leine zu führen: 

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr;
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche;
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen;
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Unabhängig von den vorstehend beschriebenen Regelungen besteht nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rhede auf Verkehrsflächen und in öffentlichen Park- und Grünanlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Wohngebiete, Innenstadt, Gewerbegebiete) für alle Hunde Leinenpflicht. Zu den Verkehrsflächen gehören außer Straßen auch die Wege, Gehwege, Radwege und Plätze. Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen, Bolzplätzen dürfen Hunde oder andere Tiere überhaupt nicht mitgenommen werden. Ausnahme: Blindenhunde. 

Auf dem Kommunalfriedhof an der Büssingstraße ist nach der Friedhofssatzung das Mitführen von Hunden grundsätzlich untersagt; ausgenommen sind hier Blindenhunde.  

Darüberhinaus bestimmt das Landesforstgesetz, dass Hunde im Wald außerhalb von befestigten Wegen an der Leine zu führen sind. 

Eine Hundeauslauffläche gibt es seit dem 21.09.2011 im Stadtgebiet Rhede an der Mittelmannstraße gegenüber der Musikschule.

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