Inhaltsbereich

Sie sind hier:

Aufbruchgenehmigungen

Allgemeine Informationen

Der Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung durch den zuständigen Straßenbaulastträger und ist grundsätzlich abhängig von der Genehmigung Dritter (zum Beispiel Ordnungsamt, andere Straßenbaulastträger, etc.). Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung muss im Wesentlichen bei Baumaßnahmen gestellt werden, die ganz oder teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden (zum Beispiel Verlegung von Versorgungsleitungen, Herstellung von Grundstückszufahrten, etc.).

Für einen Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche sind nur Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerksrolle Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen. Der Antragsteller haftet für eventuell Schäden und trägt die vollen Kosten.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich ist bei baulicher Veränderung des öffentlichen Straßenraumes (Baulastträger Stadt Rhede) immer eine Genehmigung der Stadt Rhede einzuholen. Im Falle eines Aufbruchs des öffentlichen Verkehrsraumes steht Ihnen der Online-Service „Aufgrabeschein“ zur Verfügung.

Grundlage für die Bearbeitung ist ein vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular und der Upload aller benötigten Unterlagen. Vor Durchführung der Maßnahme müssen alle sonstigen erforderlichen Genehmigungen der Stadt Rhede oder Dritter erteilt worden sein.

Kann die Beantragung der Baumaßnahme aufgrund etwaiger Konzessionsverträge beziehungsweise aufgrund des Telekommunikationsgesetzes entfallen, so ist dennoch der Online-Antrag zu stellen.

Voraussetzungen

Einmalige Registrierung eines Benutzerkontos

Freischaltung für den Online-Dienst "Aufgrabeschein" (erfolgt durch die Stadt Rhede nach Registrierung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:1.000 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über die Lage, Breite, Länge und Tiefe des geplanten Aufbruches und über die Lage der eventuell zu versetzenden Straßenschilder und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.

Für die Herstellung eines Aufbruches ist in der Regel eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Erteilung der Aufbruchgenehmigung und den weiteren Genehmigungen Dritter (siehe oben) durch Fachunternehmen bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Borken zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zur Zeit 15,00 Euro je angefangene 30 Minuten und ist unmittelbar nach Zustellung der Genehmigung zu zahlen. Die Kosten des Aufbruches sind vom Antragsteller zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung zu stellen. Bei verspätetem Eingang muss die Aufgrabung als Notaufgrabung gewertet werden. Bei Ablauf der angegebenen Frist der Aufgrabung ist der Antrag neu zu stellen.

Die Angabe eines Zeitfensters der Aufgrabung ist erforderlich.

Rechtsgrundlage

Die Stadt Rhede erlaubt die Aufgrabung gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land NRW unter umseitig (s. Seite 2) genannten Bedingungen und vorbehaltlich der Anordnung nach § 45 Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Borken.
Die Aufbruchgenehmigung wird Ihnen unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.

<zurückSeite drucken