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Beglaubigung

Allgemeine Informationen

Die Beglaubigung von Kopien und Abschriften erfolgt im Bürgerbüro. 

Das Bürgerbüro ist berechtigt, Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen und von Schriftstücken vorzunehmen, wenn sie durch die eigene Behörde ausgestellt worden oder zur Vorlage bei einer anderen Behörde bestimmt sind.  

Standesamtliche Urkunden (wie zum Beispiel Geburtsurkunden) können nicht beglaubigt werden. Das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat, fertigt hiervon eine Abschrift. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beglaubigung sind immer die Urschriften und die Kopien oder Abschriften vorzulegen.  

Bei der Unterschriftenbeglaubigung ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. 

Welche Gebühren fallen an?

Für Beglaubigungen werden folgende Gebühren erhoben (je Beglaubigung): 

  • Unterschriftenbeglaubigung: 2,50 Euro*
  • für Schul-, Ausbildungs- und Studienzwecke: 1,50 Euro
  • ansonsten: 4,20 Euro*
  • bei Schriftstücken, die in fremder Sprache abgefasst sind, wird die doppelte Gebühr erhoben
    *bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 Prozent
Rechtsgrundlage

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rhede 

§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz 

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