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Beurkundung von Geburten

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes ist in dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Gemeinde das Kind geboren worden ist. Bei Geburten im Sankt Agnes-Hospital in Bocholt ist die Geburt dem Standesamt Bocholt, bei Geburten im Sankt Marien-Hospital in Borken ist die Geburt dem Standesamt Borken anzuzeigen.  

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich:  

  • Personalausweis/Reisepass
  •  Informationen über weitere vorzulegende Unterlagen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail.
Rechtsgrundlage

§ 18 Personenstandsgesetz (PStG) (Anzeige einer Geburt)
§ 19 Personenstandsgesetz (PStG) (Anzeigepflicht durch Personen) 

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