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Briefwahl

Allgemeine Informationen

Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, kann im Bürgerbüro Briefwahl beantragen. Hierzu ist der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckte Antrag auszufüllen und zu unterschreiben. Der Antrag kann entweder per Post an die Stadt Rhede geschickt werden oder direkt im Bürgerbüro abgegeben werden. Im Bürgerbüro besteht auch die Möglichkeit, sofort in der Wahlkabine zu wählen.  

Die Wahlunterlagen können auch ganz einfach online über einen elektronischen Wahlscheinantrag, der vor jeder Wahl auf der Homepage der Stadt Rhede zur Verfügung steht, beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen sind dem Wahlberechtigten an seine Wohnanschrift zu übersenden, es sei denn, aus dem Antrag ergibt sich eine andere Anschrift oder die Unterlagen werden abgeholt.

Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung der Briefwahl benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Sollte diese nicht vorhanden sein, legen Sie bitte Ihren Personalausweis vor.

Rechtsgrundlage

Wahlvorschriften für die jeweilige Wahl.

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