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Ehrungen

Allgemeine Informationen

Die Stadt Rhede verleiht bei einem besonderen Anlaß die Ehrenbürgerschaft beziehungsweise die Ehrenplakette. 

Ehrenbürgerrecht  

Die Stadt Rhede verleiht Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht, das heißt, sich weit über das übliche Maß hinaus für die Stadt eingesetzt haben, als Dank und Anerkennung das Ehrenbürgerrecht. Mehr als drei lebende Personen sollen nicht Ehrenbürger der Stadt Rhede sein. Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tode des Beliehenen.  

Ehrenring und Ehrenplaketten  

Für die Verdienste und Leistungen zum Wohle und zum Ansehen der Stadt auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, heimatpflegerischem oder sportlichem Gebiet sowie im Bereich der kommunalen Verwaltung kann  

  • der Ehrenring,
  • die Ehrenplakette in Silber oder
  • die Ehrenplakette in Bronze

verliehen werden.

Der Ehrenring wird überreicht bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts, sofern dem Auszuzeichnenden der Ehrenring noch nicht früher verliehen worden ist. Der Ehrenring wird an höchstens sechs lebende Träger verliehen.
Der Ehrenring ist aus Gold gefertigt. Auf einem eingelegten Schmuckstein ist das Wappen der Stadt Rhede eingeschnitten. Innen sind der Name des Trägers und das Verleihungsdatum eingraviert.  

Das Recht zum Tragen des Ehrenringes steht nur dem Beliehenen persönlich zu. Der Ehrenring darf weder von ihm noch von seinem Erben verschenkt oder veräußert werden.  

Über die Verleihung und Entziehung des Ehrenringes beschließt der Rat der Stadt Rhede mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, und zwar auf Vorschlag des Ältestenrates.  

Die Ehrenplaketten zeigen auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Rhede. Die Rückseite trägt die Inschrift "Ehrenplakette der Stadt Rhede", den Namen des Empfängers und das Verleihungsdatum. 

Rechtsgrundlage

Satzung der Stadt Rhede über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts, des Ehrenringes und der Ehrenplaketten 

Gemeindeordnung NRW 

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