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Einbürgerung

Allgemeine Informationen

Neben dem automatischen Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Geburt gibt es noch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung auf Antrag (mit und ohne Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit). Informationen über vorzulegende Unterlagen für eine Einbürgerung erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail.

Weitere interessante Informationen zum Thema "Einbürgerung" erhalten Sie auch im Internetangebot des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unter http://www.einbuergerung.de

Rechtsgrundlage

Staatsangehörigkeitsgesetz 

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