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Entsorgungsgebühren

Allgemeine Informationen

Die Entsorgungsgebühren werden dem jeweiligen Eigentümer über dem Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.

Die Gebühren werden für die Entsorgung des Klärschlammes aus einer Kleinkläranlage beziehungsweise einer abflusslosen Grube erhoben.

Gebührensatz 2024:

  • Kleinkläranlage: 26,20 Euro je m³
  • abflusslose Grube: 13,60 Euro je m³

Gebührensatz 2023:

  • Kleinkläranlage: 25,50 Euro je m³
  • abflusslose Grube: 12,50 Euro je m³
Rechtsgrundlage
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Abgabenordnung
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