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Erschließungskosten

Allgemeine Informationen

Erschließung ist die erstmalige Herstellung von Bauland für den Bau von Straßen, Wegen, Parkflächen oder Grünanlagen. 

Zur Deckung der Ausgaben für können Gemeinden von den Grundstückseigentümern einen Erschließungsbeitrag erheben. Dazu müssen sie eine Satzung erlassen, die zur Wirksamkeit detaillierte Voraussetzungen erfüllen muss.  

  • Kosten für Erwerb und Freilegung der Flächen
  • erstmalige Herstellung der Anlagen einschließlich von Beleuchtung und Entwässerung


Der Erschließungsbeitrag ist vom Ausbaubeitrag zu unterscheiden, der nicht für die Erstellung der Anlagen, sondern für Erweiterungen und Verbesserungen erhoben wird und dessen Zulässigkeit sich nach Landesrecht bestimmt. 

Rechtsgrundlage

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

§§ 127 - 135 Baugesetzbuch

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