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Fahrzeug-Abmeldung

Allgemeine Informationen

Kraftfahrzeuge können im Bürgerbüro abgemeldet werden. 

Die Außerbetriebsetzung wird der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle mitgeteilt. Von dort aus werden der Zoll und die zuständige Haftpflichtversicherung über die Außerbetriebsetzung informiert. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann nur bei Vorlage folgender Unterlagen erfolgen: 

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Kennzeichen
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges beträgt 16,50 Euro.

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