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Familienforschung

Allgemeine Informationen

Im Stadtarchiv Rhede stehen für genealogische Recherchen (Familien-/Ahnenforschung) Melde- und Hausstandsregister der Stadt Rhede und deren Stadtteile ab dem Jahre 1833 sowie vereinzelt ältere Schatzungsregister zur Verfügung. Standesamtliche Tauf-, Heirats- und Sterberegister stehen ab Oktober 1874 bis zu den gesetzlichen Archivfristen für Recherchen zur Verfügung.  

Falls Sie Einsicht in diese Bestände nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin. 

Link zur internen Seite Stadtarchiv Rhede.

Welche Gebühren fallen an?

Für Bereitstellung der Unterlagen oder Digitalisate durch das Archiv und Einsichtnahme durch die Nutzer/innen vor Ort werden keine Gebühren erhoben.  

Anfertigen von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen, je angefangene 30 Minuten 24,00 Euro.  

Bei der Anfertigung von Kopien/Farbkopien werden berechnet:  

  • 0,70 Euro / 1,20 Euro für DIN A-4
  • 0,90 Euro / 1,70 Euro für DIN A-3

Für Beglaubigungen je angefangene Seite werden 4,20 Euro berechnet. Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%.  

Fotoreproduktionen je Foto werden berechnet:  

  • Größe 10 x 15 cm 2,50 Euro
  • Größe 13 x 18 cm 3,00 Euro

Scannerablichtungen:  

  • je angefangene Seite bis DINA-4: 3,00 Euro

Vom Stadtarchiv zu erhebende Gebühren können bei verpflichtender Erklärung, bezgl. der kostenlosen Abgabe eines Beleg-Exemplares ihrer Recherche/Arbeit, in  folgenden Fällen erlassen werden:  

  • Schülerinnen und Schüler
  • Studierende
  • Wissenschaftliche Arbeiten und Projekte
  • im Rahmen der Amtshilfe 

Grundlage der Archivgebühren ist die Verwaltungsgebührensatzung vom 01.03.2018 (PDF-Dokument) 

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