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Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird im Bürgerbüro aufgenommen und weitergeleitet an das Bundeszentralregister in Bonn. In der Regel dauert es 10 - 14 Tage, bis dem Antragsteller das Zeugnis zugeschickt wird. Bei den Führungszeugnisanträgen wird nach den privaten (Belegart N), denen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) und nach den erweiterten unterschieden.  

Möchten Sie das Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen, die die Belegart "O" vorgeben, nennen Sie bitte die genaue Anschrift und den Verwendungszweck. Das Zeugnis wird dann vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde geschickt. 

Benötigen Sie das erweiterte Führungszeugnis legen Sie bitte eine schriftliche Aufforderung der Stelle vor, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.  

Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen: Online-Beantragung Führungszeugnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses legen Sie bitte Ihren Personalausweis vor.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro.  

Auf Wunsch kann der Antrag auch per Fax versendet werden (damit die Bearbeitungszeit verkürzt wird). Die Gebühr erhöht sich dann um 2,50 Euro. 

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