Inhaltsbereich

Sie sind hier:

Fundsachen

Allgemeine Informationen

Das Bürgerbüro führt ein Fundbuch und eine Verlustliste 

Fundsachen sind dem Bürgerbüro anzuzeigen. Der Fundgegenstand ist sehr genau zu beschreiben. Die Sache kann beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige. Sollte sich  in dieser Zeit kein Verlierer melden, so geht der Fund automatisch in den Besitz des Finders über. Hat der Finder kein Interesse an der Fundsache, wird diese sozialen Zwecken zur Verfügung gestellt.  

Das Bürgerbüro führt außerdem eine Verlustliste. In diese werden alle gemeldeten Verluste (jedoch keine Schlüssel) aufgenommen und mit dem Fundbuch verglichen.  

Bitte nutzen Sie für Ihre Recherchen auch das Online Fundbüro der Stadtverwaltung Rhede. 

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch 

<zurückSeite drucken