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Gefahrenabwehr

Allgemeine Informationen
  • Sofortmaßnahmen (Ordnungsverfügungen) bei akuter Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich Zwangsmittel und sofortigem Vollzug (auch bei anderen internen oder externen Zuständigkeiten)
    • bei Öl- und Gasunfällen
    • gegen Gefahren auf Verkehrsflächen
    • gegen Gewässer- und Grundwasserverschmutzungen
    • bei Luftverunreinigungen
    • bei Bodenbelastungen
    • bei Kampfmittel- und Munitionsfunden
    • zur Seuchenbekämpfung
    • zum Schutz vor gefährlichen Tieren
    • zur Abwehr von wetterbedingten Gefahren wie zum Beispiel Sturm, Hochwasser, Schnee (Schutzmaßnahmen)
  • Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aufgrund von Umweltbelastungen nach Immissions- und sonstigem Umweltschutzrecht (einschließlich Ahndung von Ordnungswidrigkeiten)
    • Lärmbekämpfung
    • Überwachung der Errichtung und des Betriebes nicht genehmigungspflichtiger Anlagen
    • Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen
  • Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Sprengstoffe
  • Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren bei Versammlungen, Demonstrationen, Umzügen und Veranstaltungen allgemein
  • Maßnahmen gegen Gefahren bei Prostitution

 

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