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Gewerbeanzeige

Allgemeine Informationen

Die Gewerbeanzeige ist die Anzeige des Beginns, der Veränderung oder der Aufgabe eines Gewerbebetriebes. 

Für eine mögliche Gewerbeanzeige ist zunächst wichtig zu wissen, was der Gesetzgeber mit dem Begriff "Gewerbe" meint:  

Ein Gewerbe liegt vor, wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit

  • selbstständig,
  • regelmäßig,
  • entgeltlich und
  • mit Gewinnerzielungsabsicht

durchführen.  

Die Ausnahme stellen so genannte freiberufliche Tätigkeiten und die Urproduktion dar.  

Sie müssen Ihr Gewerbe dann anmelden, wenn Sie  

  • eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen,
  • einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen,
  • einen Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegen,
  • eine Zweigstelle gründen,
  • die Rechtsform wechseln oder
  • einen neuen Gesellschafter aufnehmen.

Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende, d.h. die das Gewerbe ausübende natürliche oder juristische Person. Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) ist grundsätzlich jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig.  

Die Gewerbemeldung können Sie persönlich bei der Stadt Rhede oder schriftlich per beigefügtem Vordruck (inklusive der erforderlichen Unterlagen) vornehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Gewerbemeldung vertreten zu lassen, wozu der Vertreter eine Vollmacht benötigt.  

Die Stadt Rhede bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein).  

Die Bescheinigung berechtigt aber insbesondere nicht zum Beginn eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Erlaubnispflichtig ist die Aufnahme eines Gewerbes in folgenden Fällen (nicht abschließend!): 

  • Gaststätten/Spielhallen
  • Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
  • Bewachungsgewerbe
  • Makler/Bauträger, Finanzierungen
  • Taxi- und Mietwagen
  • Güterkraftverkehr
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Gewerbeanzeigen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgeschrieben (GewA 1-3), die Sie unter "Formulare" herunterladen, am Bildschirm ausfüllen, ausgedruckt und unterschrieben per Post der Stadt Rhede zusenden können, da wir zur Zeit die digitale Signatur noch nicht unterstützen.  

Folgende Unterlagen sind bei einer schriftlichen An- oder Ummeldung beizufügen:  

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bei Handwerksbetrieben: Kopie der Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit: Kopie der Erlaubniserteilung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister einzutragenden Firmen: Kopie des Registerauszuges oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen


Bei einer schriftlichen Abmeldung ist lediglich eine Kopie des Ausweises, bzw. Passes mit Meldebescheinigung beizufügen.  

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. 

Welche Gebühren fallen an?

Gewerbean- und Gewerbeummeldung

  • a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
  • b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
  • c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro.

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

§§ 14 ff. Gewerbeordnung 

Anträge / Formulare

Schnell, unkompliziert und zu jeder Zeit können Gründer und Unternehmer Ihren Gewerbebetrieb über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) online an-, ab- oder ummelden. Ebenso gibt es im WSP.NRW weitere Informationen zur Gewerbeanzeige. 

 

Online-Anträge des WSP.NRW:

https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege

Online Gewerbean-, um- und Abmeldung WSP.NRW:

https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerbemeldung-leistungsauswahl

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