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Gewerbeüberwachung

Allgemeine Informationen

Die Gewerbeüberwachung dient mit dem Vorhalten einer Gewerbekartei zunächst der vollständigen Kenntnis über die ortsansässigen Gewerbebetriebe. Darüber hinaus wird jedoch mit der Gewerbeüberwachung eine schnelle und zielgerichtete Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit, der Verbraucher- und Jugendschutz sowie der Schutz von Gästen, Nachbarn und Beschäftigten bei der Ausübung eines Gewerbebetriebes beabsichtigt. 

Zu den Leistungen dieses Produktes gehören unter anderem:  

Überwachen erlaubnisfreier Betriebe 

    • Gewerbeanzeigen, An,- Ab- und Ummeldungen, Gewerbeuntersagungen

Überwachen von Gaststätten, Gaststättenerlaubnisse 

    • Erlaubnisse, Gestattungen, Entziehung von Erlaubnissen, Untersagungen
    • Stellungnahmen zu baulichen Vorhaben
    • Abnahme von Schankanlagen, Hygieneüberwachung
    • Sperrzeitfestsetzungen
    • Erlaubnisse/Verbote für Geldspielgeräte
    • Kontrollen/-gänge, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Überwachen sonstiger erlaubnispflichtiger Betriebe

    • Spielhallen
    • Reisegewerbe, Wanderlager, Bewachungsunternehmen, Versteigerungen, Pfandleiher, Lotterien
    • Märkte und Veranstaltungen

Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Gewerbeüberwachung nach Spezialvorschriften 

    • nach Ladenschlussgesetz/Sonn- und Feiertagsgesetz
    • Überwachen der Preisauszeichnungspflicht
    • Mitwirkung an Kontrollen durch Fachbehörden nach dem Eichgesetz
    • Gewerbeüberwachung zum Schutz der Jugend
    • Überwachung von Gebrauchtwaren, Edelmetallen und anderem.

Zu verschiedenen Leistungen dieses Kataloges finden Sie in unserem Bürgerservice noch weitere spezielle Angebote; recherchieren Sie bitte unter den angegebenen Suchbegriffen. 

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung  

Gaststättengesetz  

Handwerksordnung  

andere gewerbe- und ordnungsrechtliche Bestimmungen 

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