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Grabrechte auf dem Kommunalfriedhof

Allgemeine Informationen

Es gibt verschiedene Beisetzungsmöglichkeiten auf dem  kommunalen Friedhof der Stadt Rhede. Ihre Ansprechpartner helfen Ihnen bei Fragen zu den unterschiedlichen Grabrechten, Grabmalen, zur Nutzungsverlängerung, Pflege und zur Grabsuche. 

Grab- und Beisetzungsarten  

Link zur internen Seite "Friedhöfe der Stadt Rhede"


Grabmale
Bei der Grabmalgestaltung sind die Vorschriften des Friedhofssatzung zu beachten. Das beauftragte Fachunternehmen legt eine Grabmalskizze der Friedhofsverwaltung zur Genehmigung vor.  


Entfernung/Einebnung
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes oder nach Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen durch den Nutzungsberechtigten nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung zu entfernen. Sind Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechtes entfernt, fallen sie entschädigungslos in das Eigentum der Friedhofsverwaltung, eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Sofern Familien-, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat die/der zuletzt eingetragene Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung  (siehe unten).

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz NRW

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