Inhaltsbereich

Sie sind hier:

Hilfen für ausländische Flüchtlinge

Allgemeine Informationen

Ausländische Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht selber durch Einkommen oder Vermögen sicherstellen können, erhalten in aller Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).  

Die Leistungen nach dem AsylbLG beinhalten im Wesentlichen den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes, die Kosten zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, sonstige Leistungen im Einzelfall. Daneben werden auch persönliche Hilfen (soziale Betreuung, Beratung, Konflikthilfe) angeboten.

Rechtsgrundlage

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Sozialgesetzbuch X (SGB X), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Aufenthaltsgesetz, Flüchtlingsaufnahmegesetz, Rats- und Ausschussbeschlüsse 

<zurückSeite drucken