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Rentenangelegenheiten

Allgemeine Informationen

Die Stadt Rhede bietet Antragstellern, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung anstreben beziehungsweise ihre Beitragsangelegenheiten regeln oder Auskünfte erhalten wollen, Hilfen an. 

Die Stadt Rhede nimmt Anträge an die Rentenversicherungsträger auf, prüft diese und leitet sie an die Versicherungsträger weiter.   

Hilfestellung kann die Stadt Rhede bei folgenden Antragsverfahren leisten:  

  • Rente wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
  • Altersrente
  • Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beitragszuschuss für die Krankenversicherung
  • freiwillige Beitragszahlungen, Beitragserstattung
  • Auskünfte über Rentenhöhe
  • Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen, Kontenklärung.

Ferner bietet die Stadt Rhede Auskünfte in allen Fragen der Rentenversicherung an (zum Beispiel über Zuständigkeiten, Leistungsvoraussetzungen, Antragsverfahren, Beitragszeiten, Fristen, Rechtsbehelfen). Diese Auskünfte umfassen jedoch keine Rechtsberatung im engeren Sinne. Die eigentliche Rechtsberatung erfolgt durch die Versicherungsträger oder durch die Versichertenältesten.  

Auf Verlangen der Versicherungsträger klären die Mitarbeiter Sachverhalte in beitrags- oder leistungsrechtlichen Angelegenheiten der Rentenversicherung sowie in Unfalluntersuchungsangelegenheiten der Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung auf. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigte Unterlagen für die Rentenantragstellung:  

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Rentenantrag?

Wenn Ihr Versicherungskonto vollständig ist, also keine Lücken mehr hat, bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • das Familienstammbuch mit den Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Ihre Krankenversicherungskarte, die Sie bei einem Arztbesuch benötigen (es geht um Ihre Versichertennummer sowie die Krankenkassennummer, die darauf angegeben sind)
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
  • Ihre aktuellste Rentenauskunft einschließlich Versicherungsverlauf
  • Angaben darüber, ob Sie andere Sozialleistungen beziehen (zum Beispiel Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Leistungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit, Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Sozialhilfe / Grundsicherung
  • Angaben darüber, ob Sie andere Versorgungsbezüge erhalten (zum Beispiel Beamten-Pension, Betriebsrenten, Zusatzrenten oder ähnliches)
  • Ihre Bankverbindung (Geldinstitut, BIC, IBAN) (Bankkarte beziehungsweise Kontoauszug)
  • Ihre persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke

Zusätzlich

bei einer Altersrente für Schwerbehinderte

  • den Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes

bei einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • Name, Adresse aller behandelnden Ärzte, Krankenhäuser oder Kur- beziehungsweise Rehakliniken mit Angaben darüber, wann Sie dort in Behandlung waren
  • Aufstellung aller gesundheitlichen Störungen
  • Ihren beruflichen Werdegang (kurze Auflistung aller bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge)

bei Witwen- oder Witwerrenten

  • die Sterbeurkunde sowie die Heiratsurkunde im Original
  • falls noch nicht nachgewiesen: Unterlagen über Berufsausbildung der / des Verstorbenen im Original (zum Beispiel Lehrvertrag, Ausbildungs- / Gesellenprüfungszeugnis)
  • die letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen (wenn noch keine Rente bezogen wurde: alle Rentenversicherungsunterlagen der / des Verstorbenen)
  • falls die / der Verstorbene Beamtin / Beamter war: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
  • Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
  • die Anschrift der Krankenkasse der / des Verstorbenen (wenn noch keine Rente bezogen wurde: Angaben zu allen Krankenkassen in den letzten 25 Jahren)
  • Angaben darüber, ob Sie eigene Einkünfte haben (zum Beispiel Rente jedweder Art, Arbeitsverdienst, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Lohnersatzleistungen, Vermögenseinkommen; gegebenenfalls bitte Unterlagen im Original mitbringen)
  • Angaben darüber, ob Sie andere Sozialleistungen beziehen (zum Beispiel eine Unfallhinterbliebenenrente, Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Sozialhilfe / Grundsicherung; gegebenenfalls bitte Unterlagen im Original mitbringen)

bei Waisen- beziehungsweise Halbwaisenrente zusätzlich

  • die Sterbeurkunde sowie die eigene Geburtsurkunde im Original
  • Bescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende der Schulausbildung (gegebenenfalls Semesterbescheinigung) oder Berufsausbildungsvertrag im Original
  • falls Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
  • nur für eine Waise, die das 18. Lebensjahr schon vollendet hat: Angaben darüber, ob die Waise eigene Einkünfte hat (gegebenenfalls bitte Unterlagen im Original mitbringen)

Falls Ihr Versicherungskonto noch Lücken hat, bringen Sie bitte zur Kontenklärung folgende Unterlagen im Original mit: 

  • die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten, die noch nicht erfasst sind (Entgeld-, Lohn- oder Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsbücher oder ähnliches)
  • Belege über Zeiten eines Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulbesuchs ab dem 17. Lebensjahr (zum Beispiel Zeugnisse, Schulbescheinigungen, Studienbücher)
  • Unterlagen über Ausbildungszeiten (Lehrvertrag, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief)
  • Bescheinigungen von Krankenkassen und Ärzten für Zeiten der Krankheit
  • Nachweise vom Arbeitsamt für Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Zeiten im Ausland

Stadt Rhede, Fachabteilung 20.3 Soziale Leistungen und Integration, Rathausplatz 9, 46414 Rhede

Ansprechpartner/Ansprechpartnerin

Herr Üffing
Zimmer 138
Telefon 02872/930-138
Fax: 02872/930 49-138
E-Mail: T.Ueffing@Rhede.de

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

             

Frau Ueffing
Zimmer 136
Telefon: 02872/930-136
Fax: 02872/930 49-136
E-Mail: S.Ueffing@Rhede.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch I und VI  

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch 

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