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Mietspiegel

Allgemeine Informationen

Für die Stadt Rhede existiert kein eigenständiger Mietspiegel. Die Nachbarstadt Bocholt bietet einen Mietspiegel für ihr Stadtgebiet an.  

Als Übersicht über das Mietenniveau in Bocholt wird im 2-Jahres-Rhythmus ein Mietspiegel erstellt, der regelmäßig der aktuellen Marktentwicklung angepasst wird. Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten für nicht preisgebundene Wohnungen. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Zu diesem Zweck enthält der Mietspiegel Richtwerte je qm Wohnfläche. Die Angemessenheit von Mieterhöhungsverlangen kann insbesondere nach diesen Richtwerten beurteilt werden. 

Eine Übersichtstabelle als Kernstück des Mietspiegels weist für 72 Wohnungstypen, getrennt nach Baujahr, Wohnlage, Größe und Ausstattung die in Bocholt üblichen Grund- beziehungsweise Kaltmieten pro qm aus.  

Als Bewertungsgrundlage für die Mietspiegelerstellung sind Mieten herangezogen worden, die in Bocholt in den letzten 4 Jahren vor dem Erhebungsstichtag (01.07.2003) für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vereinbart oder geändert wurden.  

Der Mietspiegel kann unter anderem als Richtwert beim Abschluss oder der Anpassung von Mietverträgen herangezogen werden. Außerdem dient er als wichtige Begründungs- und Entscheidungshilfe in Rechtsprozessen, wie zum Beispiel bei Rückforderungsprozessen wegen Mietpreisüberhöhung, in Bußgeld- und Strafverfahren wegen Mietpreisüberhöhung beziehungsweise -wucher sowie im Wohngeld-, Fehlbelegungsabgabe-, Sozialhilfe-, Familien und Steuerrecht.   
 
Bezogen auf den Mittelwert der Preisspannen für die 72 im Mietspiegel aufgeführten Wohnungstypen ist das Mietpreisniveau in Bocholt im Verlauf der letzten 4 Jahre betragsmäßig nur um 0,05 Euro (prozentual um weniger als 1 % (0,86 %)) gestiegen.   
 
Der Bocholter Mietspiegel wird in Bocholts Nachbarkommunen Borken, Isselburg und Rhede als Orientierungshilfe genutzt. 

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG)

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