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Reisegewerbekarte

Allgemeine Informationen

Ein Reisegewerbe üben Sie dann aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen. 

Auch für selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar und entbindet Sie auch nicht von den Ladenschlusszeiten.  

Den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte können Sie bei dem  Team "Sicherheit und Ordnung, Entsorgung" nur dann beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Rhede gemeldet sind und persönlich vorsprechen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis, bzw. Paß mit aktueller Meldebscheinigung
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    (Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    (Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    (Steueramt/Stadtkasse der Wohnsitz- und Betriebssitzgemeinde)  
  • 1 aktuelles Paßfoto
Welche Gebühren fallen an?

Für das Erteilen einer Reisegewerbekarte gibt es einen Gebührenrahmen von 50 - 500 Euro; im einzelnen gelten die folgenden Gebührensätze:  

Unbefristete Erteilung  

a) für eine Warengattung: 150,00 Euro  

für jede weitere Warengattung: 50,00 Euro  

b) gewerbliche Leistungen: 150,00 Euro  

c) Schausteller  

kleiner Umfang (z.B. Schießhalle, Verlosung): 200,00 Euro  

mittlerer Umfang (z.B. Kinderkarussell): 350,00 Euro  

großer Umfang (z.B. Autoscooter): 500,00 Euro  

befristete Erteilung  

(Mindestgebühr: 50,00 Euro)  

a) bis zu 2 Jahren: 1/5 der jeweiligen Gebühren der unbefristeten Erteilung  

b) für jedes weitere Jahr bis 5 Jahre: jeweils 1/5 der jeweiligen Gebühren der unbefristeten Erteilung 

Rechtsgrundlage

§§ 55 ff. Gewerbeordnung

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