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Schädlingsbekämpfung

Allgemeine Informationen

Zur Schädlingsbekämpfung gehört die Entgegennahme und Überprüfung von Beschwerden und Hinweisen über Schädlingsbefall in privaten Gebäuden und auf privaten Grundstücken sowie der Erlaß von Ordnungsverfügungen zur Schädlingsbekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem wird im Rahmen der Schädlingsbekämpfung die Rattenbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, an Flußufern und im Kanalnetz durch die Stadt Rhede veranlasst. 

Auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich. Aufgrund einer EU-Vorgabe darf seit 1. Januar 2013 Rattengift nicht mehr von Privatpersonen ausgelegt werden. Deshalb holen Sie sich bitte Hilfe bei einem Fachmann (Schädlingsbekämpfer). Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Branchenverzeichnis. 

Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz  

Ordnungsbehördengesetz NRW

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