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Schiedsamt

Allgemeine Informationen

Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden 

Bei bestimmten Delikten, wie zum Beispiel 

  • Bedrohung
  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Sachbeschädigung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses


haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.  

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in Nordrhein-Westfalen obligatorisch. Das gilt insbesondere auch für vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht bis zu einem Streitwert von 600,00 Euro.  


Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das Verfahren ist gegenüber einem Gerichtsverfahren kostengünstig und, da keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.  

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Rhede für die Dauer von fünf Jahren bestimmt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS).

An wen muss ich mich wenden?

 

Andreas Möllenbeck
Schiedsmann der Stadt Rhede
Hohes Land 19
46414 Rhede

Telefon: 02872/949152
E-Mail: schiedsmann.rhede@web.de

 

Dorothee Janse
Stellv. Schiedsfrau der Stadt Rhede
Oststr. 13
46414 Rhede
 
Telefon: 02872/4826
Welche Gebühren fallen an?

Die Inanspruchnahme der Schiedspersonen ist gebührenpflichtig. Über die genaue Gebührenhöhe informieren Sie die oben genannten Schiedspersonen. 

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