Inhaltsbereich

Sie sind hier:

Schwerbehindertenausweis

Allgemeine Informationen

Der Erstantrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung, sowie die Anträge für eine Erhöhung des Grades der Behinderung können im Bürgerbüro der Stadt Rhede abgegeben werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls dort. 

Eine Verlängerung der Ausweise erfolgt ebenfalls im Bürgerbüro. Bei Vorliegen eines entsprechenden Grades der Behinderung erkennbar in der Bescheinigung des Versorgungsamtes Münster mit den Vermerken "bl" (blind) oder "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) besteht die Möglichkeit, einen Sonderparkausweis für Behinderte zu erhalten. Dieser berechtigt dann dazu, die besonders gekennzeichneten Park-Flächen mit seinem Kraftfahrzeug zu nutzen.  

Besondere Voraussetzungen für die abschließende Bearbeitung des Antrages im Bürgerbüro:
Das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis muß noch frei sein.
Ist dies nicht der Fall, muß der Antrag zur weiteren Bearbeitung an das Versorgungsamt Münster abgegeben werden.
Ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers nicht möglich, kann eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt werden. 

 

Benötigen Sie darüberhinausgehende Hilfe, bietet der Sozialverband VdK für Mitglieder Sprechstunden an. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem unten aufgeführten Link.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ist das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis nicht mehr frei, so ist ein neues Lichtbild erforderlich.

Rechtsgrundlage

SGB IX 

<zurückSeite drucken