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Sozialhilfe

Allgemeine Informationen

Zu den Leistungen der Sozialhilfe gehören die Hilfen zum Lebensunterhalt, die Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfen zur Gesundheit. 

Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können. Mit den Leistungen wird der notwendige Lebensunterhalt incl. der Kosten der Unterkunft, Heizung, einmalige Leistungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Darlehen bei vorübergehender Notlage usw. sichergestellt.  

Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft vollerwerbsgemindert sind, sofern sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können. Mit den Leistungen wird der notwendige Lebensunterhalt incl. der Kosten der Unterkunft, Heizung, einmalige Leistungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ergänzende Darlehen usw. sichergestellt.  

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, denen der Schutz der Gesundheit und das damit verbundene Aufbringen der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist. Mit den Leistungen erfolgt eine Sicherstellung der Gesundheitsbehandlung, z.B. durch vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenbehandlung, Hilfen zur Familienplanung, Hilfen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.  

Bitte beachten Sie:  

Für die Antragstellung ist ein vorheriges ausführliches Beratungsgespräch unbedingt erforderlich.

Rechtsgrundlage

Zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (Kapitel 3, 4 und 5)  

Satzung des Kreises Borken über die Durchführung der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Kreis Borken 

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