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Sprengwasserabzug

Allgemeine Informationen

Wassermengen, die nachweisbar nicht dem Abwasserkanal zugeführt werden, können auf Antrag von den Schmutzwassergebühren abgezogen werden.

Der Einbau eines Zwischenzählers zur Ermittlung der Wasserschwundmengen erfolgt auf eigene Kosten und eigener Veranlassung.

Der Zwischenzähler ist an eine eigene, nach außen führende Wasserleitung anzubringen und muss alle sechs Jahre ebenfalls auf eigene Kosten und eigene Veranlassung erneuert werden.

Den eingebauten Zwischenzähler können Sie über das Online Formular (siehe Links) zur Berücksichtigung der Wasserschwundmengen anmelden.

Sofern der Zwischenzähler ordnungsgemäß angemeldet ist, werden die Verbrauchsstände seitens den Stadtwerken automatisiert jedes Jahr dem Steueramt der Stadt Rhede mitgeteilt.

Falls Wasserschwundmengen berücksichtigt werden sollen, die nachweisbar ebenfalls nicht dem Abwasserkanal zugeführt worden sind, sind diese spätestens bis zum 15.03 nach Erhalt des Abgabenbescheides dem Abwasserbetrieb der Stadt Rhede mitzuteilen.

Rechtsgrundlage
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Abgabenordnung
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