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Ummeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen

Bei der Aufnahme einer neuen Wohnung innerhalb der Stadt Rhede ist jeder Einwohner verpflichtet, den Umzug dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle mitzuteilen. 

Personen, die innerhalb von Rhede umziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. Hierzu wird im Bürgerbüro ein amtlicher Meldeschein ausgefüllt, der nur noch unterschrieben werden muss. Zieht eine Familie um, genügt es, wenn eine Person dem Ummeldeschein unterschreibt.  

Außerdem muss (falls vorhanden) die Anschrift in der Fahrzeugscheinzulassungsbescheinigung Teil 1 geändert werden.  

Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Hiernach hat der Wohnungsgeber den Einzug schriftlich zu bestätigen (siehe Formular Wohnungsgeberbestätigung).  

(Wird ein Neubau bezogen, ist direkt die Bestellung der Müllgefäße möglich). 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ummeldung innerhalb von Rhede bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • Personalausweis
  • Kraftfahrzeugschein
  • Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?

Die Ummeldung ist nicht mit Gebühren verbunden, allerdings betragen die Gebühren für die Änderung des Fahrzeugscheins 10,80 Euro 

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

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