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Vergnügungssteuer

Allgemeine Informationen

Die Stadt Rhede erhebt seit dem 01.01.2020 auf dem Spieleinsatz 5,0 Prozent Vergnügungssteuer.

Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen aufgestellt sind, beträgt die Steuer pauschal 35,00 Euro.

Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit, die in Gaststätten aufgestellt sind, beträgt die Steuer pauschal 25,00 Euro.

Die vergnügungssteuerpflichtigen Geräte können Sie über das bereitgestellte Formular zur Steuer anmelden. Gleichzeitig muss die Aufstellung auch dem Ordnungsamt der Stadt Rhede angezeigt werden.

Bei Betreiben von Geldspielgeräten müssen Sie vierteljährlich eine Vergnügungssteuererklärung anfertigen, die bis zum 15. des auf dem Quartal folgenden Monats eingereicht sein muss.

Dieser Erklärung sind die lückenlosen Zählwerksausdrucke und eine für jeden Monat anzufertigende Aufsummierung beizufügen. Für die Anfertigung der Aufsummierung können Sie das bereitgestellte Formular verwenden.

Jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellungsort müssen Sie bis zum siebten Werktag des folgenden Kalendermonats beim Ordnungsamt der Stadt Rhede schriftlich anzeigen.

Es finden unregelmäßige Kontrollen in den Spielhallen und Gaststätten statt.

An wen muss ich mich wenden?
  • Steueramt der Stadt Rhede
  • Ordnungsamt der Stadt Rhede
Rechtsgrundlage
  • Vergnügungssteuersatzung der Stadt Rhede
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Abgabenordnung
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