Informationen zur Lebenslage
Hier finden Sie Infos von der Auskunft aus dem Melderegister bis hin zur Briefwahl. Dazu gehen Sie bitte auf den Pfeil nach rechts und dann auf entsprechenden Link.
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
-einfachen Melderegisterauskunft und einer
-erweiterten Melderegisterauskunft.
Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:
-Familienname
-frühere Namen
-Vornamen
-Geburtsdatum und...
Die Beglaubigung von Kopien und Abschriften erfolgt im Bürgerbüro.
Das Bürgerbüro ist berechtigt, Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen und von Schriftstücken vorzunehmen, wenn sie durch die eigene Behörde ausgestellt worden oder zur Vorlage bei einer anderen Behörde bestimmt sind.
Standesamtliche Urkunden (wie zum Beispiel Geburtsurkunden) können nicht beglaubigt werden. Das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat, fertigt hiervon eine Abschrift.
Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, kann im Bürgerbüro Briefwahl beantragen. Hierzu ist der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckte Antrag auszufüllen und zu unterschreiben. Der Antrag kann entweder per Post an die Stadt Rhede geschickt werden oder direkt im Bürgerbüro abgegeben werden. Im Bürgerbüro besteht auch die Möglichkeit, sofort in der Wahlkabine zu wählen.
Die Wahlunterlagen können auch ganz einfach online über einen...
Neben dem automatischen Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Geburt gibt es noch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung auf Antrag (mit und ohne Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit). Informationen über vorzulegende Unterlagen für eine Einbürgerung erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail.
Weitere interessante Informationen zum Thema "Einbürgerung" erhalten Sie auch im Internetangebot des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und...
Personen, die in Rhede gemeldet sind, erhalten im Bürgerbüro eine erweiterte Meldebescheinigung.
Der Unterschied zur Meldebescheinigung besteht darin, dass in der erweiterten Meldebescheinigung der Familienstand und die Staatsangehörigkeit angegeben sind. Diese Angaben sind wichtig, zum Beispiel für das Standesamt (bei Eheschließungen) oder für die Einbürgerungsbehörde.
Wer noch im Besitz des alten grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist, kann im Bürgerbüro die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins beantragen. Der Antragsteller muss uns allerdings persönlich im Bürgerbüro besuchen. Die Unterschrift, die nachher im Führerschein steht, ist vorab auf einem besonderen Vordruck zu leisten. Der neue Führerschein, der die Größe einer Bankkarte hat, wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Hause geschickt.
Personen, die in Rhede gemeldet sind, können im Bürgerbüro eine Meldebescheinigung beantragen. Diese wird direkt erstellt.
Im Bundesmeldegesetz (BMG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird bestimmt, dass jedermann über eine von ihm bestimmte Person aus dem bei der Meldebehörde geführten Register schriftlich Auskunft erhalten kann. Diese Auskunft darf sich nur auf die Bekanntgabe von Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitigen Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, auf diese Tatsache, erstrecken (§ 44 Abs. 1 BMG) – einfache Auskunft.
Wird im Einzelfall ein berechtigtes Interesse geltend...
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