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Sterbefall

Informationen zur Lebenslage

Hier finden Sie Infos zur Bestattung. Dazu gehen Sie bitte auf den Pfeil nach rechts und dann auf entsprechenden Link.

DetailinformationenzuklappenAusstellung von Sterbeurkunden
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Die Sterbeurkunde ist beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (zum Beispiel Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Sterbeurkunde benötigt. Zuständige Stelle ist das Standesamt der Gemeinde, das den in seinem Bezirk eingetretenen Tod beurkundet...
DetailinformationenzuklappenBestattung
In welcher Weise die Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen und den Wünschen der Verstorbenen, die noch zu Lebzeiten schriftlich (zum Beispiel Testament) oder mündlich geäußert wurden. Liegt keine Willensäußerung vor, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille der Ehegatten dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, in der Reihenfolge die Partnerin/der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die Partnerin/der...
DetailinformationenzuklappenBeurkundung von Sterbefällen
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall durch einen Arzt im Rahmen einer Leichenschau festgestellt werden.  Ist eine Person verstorben, muss sofort der nächste erreichbare Arzt (muss nicht der Hausarzt sein) zur Leichenschau gerufen werden, um den Tod festzustellen und eine Todesbescheinigung auszustellen. Ist der Tod in Krankenhäusern, Entbindungsheimen, Pflege- oder Altersheimen,...
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