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Zuzug, Umzug, Wegzug

Informationen zur Lebenslage

Hier finden Sie Infos von der An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes. Dazu gehen Sie bitte auf den Pfeil nach rechts und dann auf den entsprechenden Link.

DetailinformationenzuklappenAbmeldung des Wohnsitzes
Die Aufgabe eines Wohnsitzes ist in der Regel nicht dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen.  Personen, die aus einer Wohnung ausziehen, müssen sich nur abmelden, wenn sie innerhalb der BRD keinen neuen Wohnsitz aufnehmen. In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen dem Bürgerbüro zu melden.   Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.   Wird eine Nebenwohnung in Rhede aufgegeben, ist dies dem Bürgerbüro der Stadt Rhede oder dem Bürgerbüro...
DetailinformationenzuklappenAnmeldung des Wohnsitzes
Bei der Aufnahme eines neuen Wohnsitzes ist jeder Einwohner verpflichtet, den Wechsel dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen.  Personen, die nach Rhede zuziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen für diese Wohnung anzumelden.   Im Bürgerbüro wird ein amtlicher Meldeschein ausgefüllt, der nur noch unterschrieben werden muss. Meldet sich eine Familie an, reicht es aus, wenn einer der Ehegatten die Anmeldung unterschreibt.   Der Wohnungsgeber hat den Einzug schriftlich zu...
DetailinformationenzuklappenUmmeldung des Wohnsitzes
Bei der Aufnahme einer neuen Wohnung innerhalb der Stadt Rhede ist jeder Einwohner verpflichtet, den Umzug dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle mitzuteilen.  Personen, die innerhalb von Rhede umziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. Hierzu wird im Bürgerbüro ein amtlicher Meldeschein ausgefüllt, der nur noch unterschrieben werden muss. Zieht eine Familie um, genügt es, wenn eine Person dem Ummeldeschein unterschreibt.   Außerdem muss (falls vorhanden) die Anschrift in...
DetailinformationenzuklappenUmzugsservice GEZ
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