Gemeinnützige Vereine und Verbände können zur Überwindung eines durch die Nachfolgen der Corona-Pandemie verursachten finanziellen Schaden einen einmaligen Zuschuss beantragen. Hierbei sind finanzielle Hilfen bis zu 15.000 Euro möglich. Im April 2020 hatten sich CDU und FDP mit einem Antrag im Landtag dafür eingesetzt, den für das Heimatleben wichtigen Vereinen in der Krise unter die Arme zu greifen.
„Viele Vereine sind durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten. Durch ausgefallene Veranstaltungen, Schützenfeste und durch das ruhende Vereinsleben fehlen den Ehrenamtlichen wichtige finanzielle Mittel. Dazu kommen Fixkosten wie der Unterhalt von Vereinsheimen oder Schützenhallen. Deshalb haben wir uns im Landtag dafür stark gemacht, gezielt vor Ort tätig zu werden und die Engagierten finanziell zu entlasten. Das ist eine großartige Wertschätzung, denn dieses Ehrenamt ist oftmals sichtbares Zeichen unserer Traditionen, unseres Brauchtums und unserer Heimat“, erklärt die Landtagsabgeordnete Heike Wermer.
Das Sonderprogramm „Heimat 2020“ kann für gemeinnützige Vereine und Verbände über die Bezirksregierung in Münster beantragt werden. Die Unterstützung des Landes richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Weitere Informationen zum Verfahren und einen Vordruck für die Antragstellung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Internetseite
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020 bereitgestellt.