Die Stadt Rhede hat 15.890 Wahlbenachrichtigungskarten für die – am 13. September 2020 stattfindenden – Kommunalwahlen verschickt. Diese werden allen Wahlberechtigten in Rhede in den nächsten Tagen zugestellt.
Wer bis zum 23. August 2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Bürgerbüro der Stadt Rhede nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 24. bis 28. August 2020 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind grundsätzlich alle Deutschen und Unionsbürger (das heißt, alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten), die das 16. Lebensjahr vollendet und in der Stadt Rhede ihre Hauptwohnung haben.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zusammen mit dem Personalausweis zur Wahl mitgebracht werden.
Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Wahlraum angegeben, in dem die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können. Alle 19 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich.
- Zu den Wahlbezirken 6 und 10
In der Gesamtschule Rhede, Büssingstraße 14, wird bei den anstehenden Kommunalwahlen nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt. Diese Wahlbezirke wurden von IT NRW als repräsentative Wahlbezirke ausgewählt. Das Wahlgeheimnis bleibt hierbei selbstverständlich gewahrt.
Hier wird der Seiteneingang Kolpingstraße (links neben der Graffitiwand) genutzt. - Zu Wahlbezirk 19
Die Bürgerinnen und Bürger aus Büngern und Krommert wählen in diesem Jahr im Gebäude der Büngern Technik in Büngern. Alle Krommerter und Büngerner Wählerinnen und Wähler werden gebeten, vor dem Wahltermin noch einmal auf ihre Wahlbenachrichtigungskarte zu schauen.
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, sollte rechtzeitig vorher einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich der Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Der Antrag kann bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 11. September bis 18.00 Uhr, am besten schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Die Wahlbenachrichtigungskarte (möglichst schon ausgefüllt und unterschrieben) und der Personalausweis sind mitzubringen.
Wer für jemand Anderen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen (befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte). Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro wie folgt beantragen:
- Online-Antrag: Ein elektronischere Wahscheinantrag steht ab sofort auf der Homepage der Stadt rhede unter www.rhede.de/wahlschein zur Verfügung.
- Anforderung per E-Mail: E-Mail an buergerbuero@rhede.de. Dabei Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift sowie möglichst Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer nennen, die der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen sind.
- Anforderung per Brief: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte gibt es dafür einen Vordruck
Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten nach Prüfung jeweils zeitnah auf dem Postweg zugesandt. - Persönliche Abholung im Bürgerbüro ab dem 17.08.2020: Hierbei besteht die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben. Für eine schnelle Bearbeitung empfiehlt die Verwaltung, den Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte bereits zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben.
Sollte es dennoch zu längeren Wartezeiten kommen, bittet die Verwaltung, die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte in den Rathausbriefkasten oder in eine extra bereitgestellte Wahlurne vor dem Bürgerbüro einzuwerfen und die Briefwahl von zu Hause aus zu erledigen. Denn auch wenn das Bürgerbüro nach den Sommerferien wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet hat, darf das Bürgerbüro nur einzeln und nach Aufforderung betreten werden.
Telefonisch können keine Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Für die Kommunalwahlen gibt es vier Stimmzettel. Einen hellroten für die Wahl des Landrates/der Landrätin, einen gelben für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, einen weißen für die Kreistagswahl und einen hellgrünen für die Wahl des Rates der Stadt Rhede. Für die vier Stimmzettel ist der blaue Stimmzettelumschlag vorgesehen. Der Stimmzettelumschlag wird gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt.
Damit die Stimmabgabe per Brief gültig ist, muss der Wahlbrief bis spätestens 16.00 Uhr am Wahltag bei der Stadt Rhede eingegangen sein. Wer einen Antrag per Post (zum Beispiel mittels Wahlbenachrichtigungskarte) stellt, sollte die Postlaufzeiten beachten. Die Wahlbriefe werden innerhalb von Deutschland von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
Zuzüge nach Rhede oder Fortzüge haben Auswirkungen auf das Wahlrecht. Alle Personen, die vor der Wahl zu- oder fortziehen, können sich dazu im Bürgerbüro oder auf unserer Internetseite informieren.
Informationen zur barrierefreien Kommunalwahl für Menschen mit Sehverlust:
Gemäß § 32 Absatz 7 Satz 1 Kommunalwahlordnung hat der Wahlleiter neben den Stimmzettelschablonen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen eine akustische Wiedergabe aller Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln bereitzustellen. Dies erfolgt in Kooperation mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW. Pro Wahlbezirk wird eine 0800er-Nummer eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden.
Auskunft zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erteilt der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter der Telefonnummer 0231 557590-0.
Auch die vier Stimmzettel zur Kommunalwahl sind durch verschiedenartige Stanzungen/Lochungen gekennzeichnet, damit die Erkennbarkeit gewährleistet ist. Ebenso ist die rechte obere Ecke abgeschnitten, damit die Stimmzettel korrekt in die Stimmzettelschablone eingelegt werden können.
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
- Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
- sowie jeden ersten und dritten Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Vormittags ist ein Besuch ohne Terminvereinbarung möglich.
Wer die Bürgerdienste nachmittags in Anspruch nehmen möchte, kann online beziehungsweise telefonisch unter 02872/930-102 einen Termin vereinbaren.
Die Stadt Rhede weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger – gleich ob mit oder ohne Termin – das Bürgerbüro nur einzeln und nach Aufforderung betreten dürfen. Eine entsprechende Wartezone ist vor dem Bürgerbüro eingerichtet. Des Weiteren gilt im Rathausgebäude die Maskenpflicht und zur Nachverfolgbarkeit werden Kontaktdaten (sofern diese auf Grund der Terminvereinbarung bereits vorliegen) erfasst und für vier Wochen gespeichert.