Hundekot wird zu Recht als eklig, störend und schmutzig empfunden. Deshalb ist es für die meisten Menschen ärgerlich, wenn Hundebesitzer die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner nicht entfernen, sondern auf Gehwegen, in Grünanlagen, in Fußgängerzonen oder auf sonstigen öffentlichen Flächen einfach liegen lassen. Noch unverständlicher ist allerdings, dass es durchaus Hundebesitzer gibt, die den Hundekot zwar mit einer Tüte aufnehmen, aber diese dann nicht ordnungsgemäß in einem Mülleimer sondern samt Tüte auf Gehwegen, in Grünanlagen oder sonstigen öffentlichen Flächen ablegen bzw. wie auf den beigefügten Fotos zu erkennen, sogar in Regenkanälen entsorgen. Dies führt zu Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Es sollte selbstverständlich sein, dass Hundekot im öffentlichen Raum von den Besitzerinnen und Besitzern direkt entfernt wird. Dazu reichen ein Papiertaschentuch oder eine kleine Tüte aus, die dann in einen Abfallbehälter oder zu Hause entsorgt werden können.
Seit letztem Jahr bekommen Hundehalterinnen und -halter bei der Hundeanmeldung von der Stadt Rhede einen Hundekottütenspender geschenkt. Damit möchte die Stadt Rhede einen Beitrag zur sauberen Stadt leisten und die Hundehalter dazu animieren, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde zu entfernen. Leider gibt es aber dennoch Wege in Rhede, die durch Hundekot so verschmutzt sind, dass kaum noch jemand mit einem Kinderwagen oder Rollator dort lang laufen möchte, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dort in einen solchen „Haufen“ zu laufen und sich damit seine Sachen zu verschmutzen. Darüber hinaus kann der Kontakt mit Hundekot vor allem für Kinder eine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Es ist nicht auszuschließen, dass Hundekot infektionsfähige Parasiten (z.B. Hundespulwurm, Hundebandwurm) enthält. Im Boden und Sand können diese sehr lange überdauern und infektionsfähig bleiben. Auch können Bakterien im Hundekot zu Krankheiten bei Nutzvieh führen und so in die Nahrungskette gelangen. Deshalb ist es auch problematisch, wenn Hunde ihr „Geschäft“ auf landwirtschaftlichen Flächen machen.
Die Stadt Rhede weist darauf hin, dass in § 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rede, vom 19. März 2009, die Beseitigungspflicht der Hinterlassenschaften unter anderem von Hunden geregelt ist. Verstöße gegen diese Beseitigungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Auch entbindet die Zahlung der Hundesteuer nicht von der Beseitigungspflicht. Daher sollte für alle Hundehalterinnen und -halter der Spruch „Sein Geschäft ist Ihre Sache! Dran gedacht und weggemacht.“ gelten.