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Allgemeinverfügung des Kreises Borken vom 17.10.2020

Nach der seit heute (17.10.2020) gültigen CoronaSchutzVerordung des Landes NRW treten mit Erreichen der "Gefährdungsstufe 1" (dem Inzidenzwert von 35) strengere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Meldung vom 17.10.2020
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