- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind nicht zulässig,
- an Festen außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober),
- an Sitz- und Stehplätzen bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen gilt Maskenpflicht,
- besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern.
Der Kreis Borken hat dazu heute (17.10.2020) eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese stellt das Erreichen der "Gefährdungsstufe 1" fest und damit auch, dass die o.a. Landesvorgaben für das Kreisgebiet Borken gelten. Diese tritt ab Sonntag, 18. Oktober, 0 Uhr in Kraft.