Bereits vor einigen Wochen sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer angeschrieben und gebeten worden, die aktuell vorhandene Größe ihrer Blauen Tonne sowie die Wunschgröße ab 2020 mitzuteilen. Derzeit werden die Rückläufer bearbeitet und die entsprechenden Gefäße anschließend ausgeliefert. Dies hat zur Folge, dass die Altpapier-Container an den Wertstoffsammelplätzen abgebaut werden. Den Beschluss einer entsprechenden Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Rhede hat der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt am 6. November dem Rat der Stadt Rhede empfohlen.
Ebenso beinhalt die Vorlage zur Satzungsänderung vom 6. November eine Beschlussempfehlung zur Verringerung des Störstoffanteils im Bioabfall: Die im Kreisgebiet anfallenden Bio- und Grünabfälle werden bei der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) in Gescher zu hochwertigem Kompost verarbeitet. In den letzten Jahren sind die Qualitätsanforderungen für Kompost gestiegen. Zur Sicherung der Kompostqualität und aus verarbeitungstechnischen Gründen sollen möglichst sortenreine Abfallfraktionen angeliefert werden. Das ist heute nicht immer der Fall. Im Kompostwerk wird immer wieder festgestellt, dass die Biotonnen Störstoffe enthalten, wie zum Beispiel Plastik, Glas oder auch die sogenannten "kompostierbaren" Folienbeutel. Grundsätzlich gehören auch diese nicht in die Biotonne, da sie sich nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Rottezeit zersetzen. Hierzu gehören auch Kunststoffprodukte, die das Kennzeichen "biologisch abbaubar" oder "kompostierbar" besitzen. Um dies zu gewährleisten, räumt die geänderte Satzung das Recht ein, den Tonneninhalt kontrollieren zu können. Wird festgestellt, dass eine Biotonne falsch befüllt ist, wird dieses Abfallgemisch zu höheren Kosten als Restabfall entsorgt. Die zusätzlichen Kosten trägt die Grundstückseigentümerin bzw. der -eigentümer. Wird festgestellt, dass innerhalb eines Jahres z.B. eine Biotonne bei drei Entleerungsterminen falsch befüllt war, wird die Biotonne abgezogen und gegen eine entsprechende Restmülltonne ersetzt. Anfang Dezember wird die Wanderausstellung „Kein Plastik in die Biotonne“ im Foyer des Rheder Rathauses zu sehen sein. Präsentiert werden unter anderem Störstoffe, die aus den angelieferten Bioabfällen aus dem Kreis Borken im Kompostwerk der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) angeliefert wurden.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde von den Ausschussmitgliedern die Empfehlung an den Rat der Stadt Rhede zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung beschlossen. Diese basiert auf einem 1999 gefassten Grundsatzbeschluss zum Berechnungs- und Verteilungsschema und berücksichtigt sowohl fixe als auch variable Kosten. Auf Basis der zugrundeliegenden Abfallmengen aus den Vorjahren und der anfallenden Deponiegebühren und Verwertungserlöse ergeben sich weitestgehend leichte Senkungen bei den Restabfallgebühren und minimale Gebührenerhöhungen bei den Bioabfällen.