Von der Bocholter Stadtgrenze bis zur Einmündung Kretier wurde die Fahrbahn der Straße erneuert und diese im Zuge der Maßnahme von drei Metern auf 4,75 Meter verbreitert. Hinzu kommt links und rechts der Fahrbahn jeweils ein Bankettstreifen von 0,75 Metern. Die Kernfahrbahn blieb vom Aufbau her bestehen. Erneuert wurden die Schotter- und die Asphalttragschicht. Bis zum Neubau des parallel zur Fahrbahn geplanten Radwegs gilt auf diesem Abschnitt des Bocholter Diek eine Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h.
Das Bauunternehmen Bischop aus Bocholt konnte sowohl den finanziellen als auch den zeitlichen Rahmen halten. Das Gesamtvolumen dieses ersten Bauabschnitts beläuft sich auf rund 190.000 Euro. 70 Prozent hiervon werden durch das Land NRW im Rahmen des Programms „Nahmobilität“ gefördert werden. Der Förderantrag für den zweiten Bauabschnitt – von der Einmündung Kretier bis zur Barloer Straße – wird im Frühjahr 2021 gestellt, so dass die Arbeiten in diesem Abschnitt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 umgesetzt werden können.
Das am 4. März 2020 beschlossene Ländliche Wegekonzept ordnet den Bocholter Diek auf Grund seiner verkehrlichen Bedeutung als Hauptwirtschaftsweg ein. Dieser verläuft im Rheder Norden in Ost-/West-Richtung zwischen der Barloer Straße und der Bocholter Stadtgrenze. Zusammen mit dem Burloer Diek erfüllt er die Funktion einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem Bocholter Norden und dem Rheder Norden bis nach Burlo und Oeding. Im Rahmen einer extern durchgeführten Zustandserfassung und
-bewertung erhielt die Kernfahrbahn die (Schul-)Note 4-, da die Bankette ständig ausgefahren ist und mehrmals im Jahr vom städtischen Bauhof provisorisch instand gesetzt werden muss.