Der Minijob – auch nach über vier Jahrzehnten ist er immer noch eine beliebte Beschäftigungsform – vor allem bei Frauen. Ab sofort ist die überarbeitete Broschüre „Geringfügige Beschäftigung – sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen“ bei den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken erhältlich. Auf rund 100 Seiten wird in der neu aufgelegten Broschüre das erklärt, was Beschäftigte im Bereich des Minijobs und Midijobs über ihre Rechte und Pflichten wissen sollten. Minijobs gibt es in fast jeder Branche. Vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie, aber auch im medizinischen Bereich sind häufig Beschäftigte im Bereich der Mini- und Midijobs tätig.
Die Broschüre liefert in fünf Kapiteln einen Überblick über aktuelle Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs, Begriffserklärungen aus dem Arbeitsumfeld sowie sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen. Eine Neuerung betrifft die sogenannte „Gleitzone“, bislang für Entgelt zwischen 450 und 850 Euro. Diese ist nun auf bis zu 1.300 ausgeweitet worden und heißt zur Unterscheidung von der bisherigen Regelung nun „Übergangsbereich“.
Genau wie das Gesetz zum Mindestlohn gelten auch alle anderen Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Beschäftigten im Minijob: zum Beispiel das Bundesurlaubsgesetz, das Gesetz zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Kündigungsschutzgesetz. Ebenfalls gelten fast alle Tarifverträge auch für die Minijobberinnen und Minijobber.
„Es ist leider immer noch oft so, dass den Beschäftigten diese Rechte und Zahlungen nicht gewährt werden. Dagegen können Sie sich als Betroffene nur selbst wehren, wenn Sie sich gut informieren und auf die Einhaltung der Gesetze bestehen“, so Ute Schulte, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rhede. Neben der Info-Broschüre bietet die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken auch in diesem Jahr im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Frau und Beruf“ wieder kostenfreie Informationsabende zum Thema Arbeitsrecht und darin auch zu Mini-/Midijobs an. In Rhede findet die Veranstaltung am 12. November um 19:00 Uhr im Rathaus statt.
Wer sich über das Thema informieren möchte, findet die Broschüre „Geringfügige Beschäftigung – sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen“ im Internet unter www.rhede.de/minijob. Das kostenlose Informationsheft liegt außerdem ab sofort in den Rathäusern im Kreis Borken aus.