Auch wenn die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen sind, so ist die Sars-CoV2-Pandemie noch nicht vorbei und es gilt weiterhin Abstand zu halten und auf entsprechende Hygienemaßnahmen zu achten. Wo viele Menschen zusammen kommen, sollte eigenverantwortlich eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden, wie beispielsweise beim Einkauf in Supermärkten", so der Appell von Rhedes Bürgermeister Jürgen Bernsmann mit Blick auf die aktuellen Covid19-Inzidenzwerte in der Region und die Situationen in den Krankenhäusern. Vor allem wo viele Menschen zusammenkommen und in Innenräumen ist das Tragen der Mund-Nasenbedeckung ein erster Schutz vor der Ansteckung mit dem Sars-CoV2-Virus.
Im Rheder Rathaus gilt zum Schutz der Belegschaft sowie der Besucherinnen und Besucher nach wie vor die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen. Auch wenn die bisherige 3G-Zugangsvoraussetzung für die öffentlichen Bereiche des Rathauses entfallen ist, kann es bei einzelnen Veranstaltungen im Rheder Rats- und Kultursaal (Rheder Ei) und im Kleinen Sitzungssaal sein, dass diese nach wie vor Anwendung finden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich vor der jeweiligen Veranstaltung über die geltenden Zugangsvoraussetzungen beim Veranstalter zu informieren.