Mit Blick auf die stark steigenden Zahlen an Covid-19-Erkrankungen ist der Zutritt zum Rheder Rathaus ab 2. Dezember 2021 nur noch geimpften, genesenen und getesteten Besucherinnen und Besuchern möglich. Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise erfolgt am Eingang Rathausplatz. Ein Zutritt über die Eingänge am Hamalandplatz und an der Neustraße ist nicht möglich. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, ihren Personalausweis sowie den entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bereit zu halten. Der Testnachweis darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.
Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Sars-CoV2-Virus weitet die Stadtverwaltung Rhede somit die Regelung aus, welche bereits seit kurzem für die Beschäftigten gilt.
Darüber hinaus gelten im Rathaus wie bisher eine Maskenpflicht sowie die 1,5-Meter-Abstandsregel und entsprechende Hygieneregelungen.
Die Verwaltung gewährleistet weiterhin alle Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge. Grundsätzlich empfiehlt die Stadtverwaltung Rhede die Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen zu erledigen, um damit persönliche Kontakte zu reduzieren.